RAL Gütegemeinschaft für Blitzschutzsysteme e.V.

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Gütegemeinschaft für
Blitzschutzsysteme e.V.

RAL Gütezeichen - über 25 Jahre geprüfter Blitzschutz auf höchstem Niveau

Geschichte

"Kleines Siegel – Großer Gewinn" so lautete die Überschrift eines Artikels im November 1988 im Handwerk Magazin. Fachfirmen aus unterschiedlichen Branchen berichteten über Ihren Erfolg mit dem RAL Gütezeichen.

Dieser Artikel war für Herrn Krämer Anlass, um Kontakt zum RAL e.V. in Bonn zu suchen. Nach umfangreichen Informationen und Marktrecherchen wurde im Februar 1989 der Gütezeichenantrag gestellt und im November 1989 das RAL – Anerkennungsverfahren eingeleitet. Die Güte- und Prüfbestimmungen wurden ausgearbeitet und nach Freigabe der beteiligten Fach- und Verkehrskreise durch den RAL e.V. in Bonn freigegeben.

Im November 1991 fand die Gründungsversammlung der Gütegemeinschaft für Blitzschutzanlagen e.V. statt. In kurzer Zeit schlossen sich weitere Blitzschutzbetriebe an. Im August 1992 erfolgte der Eintrag in das Vereinsregister und im September 1992 dann die RAL Gütezeichenanerkennung.

Altes RAL Gütezeichen Logo
Altes RAL Gütezeichen Logo

In den Folgejahren erarbeitete die Gütegemeinschaft für Blitzschutzanlagen das Pflichtenheft Äußerer Blitzschutz RAL – GZ 642. In diesem Pflichtenheft sind die Güte- und Prüfbestimmungen sowie Ausführungsbestimmungen für die Errichter von RAL- gütegesicherten äußeren Blitzschutzanlagen genau definiert und festgeschrieben.

Das RAL – Pflichtenheft beschreibt sehr praxisorientiert und verständlich Montagevorgänge.

Die kontinuierliche Kontrolle der Umsetzung durch Eigen- und Fremdprüfer sichert die durch die RAL – Gütegemeinschaft geforderte Qualität.

Im Jahre 2008 erfolgte die Umbenennung der- Gütegemeinschaft in RAL Gütegemeinschaft für Blitzschutzsysteme e.V. Hiermit wurde dem Wandel der Blitzschutznormen und den Anforderungen erweiterter Aufgabenbereiche Rechnung getragen.

Neues RAL Gütezeichen Logo
Neues RAL Gütezeichen Logo

Aufgaben der RAL Gütegemeinschaft für Blitzschutzsysteme

Die Gütegemeinschaft für Blitzschutzsysteme vertritt die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder. Dies sind Errichterbetriebe, Blitzschutzplaner und Prüfbüros. Durch Mitarbeit in den Fachgremien der DKE, des VDE-ABB und bei VdS Schadenverhütung wird die Kenntnis um aktuelle Normen- und Vorschriften gewährleistet.

Die RAL – Gütegemeinschaft für Blitzschutzsysteme hat maßgeblich durch ihre Anforderungen im Pflichtenheft und in den Gütezeichenbestimmungen sowie durch deren kontinuierliche Umsetzung durch ihre Mitgliedsbetriebe dazu beigetragen, dass die Anwendung von Erdungsmaterial aus feuerverzinktem Rund- oder Bandstahl im Erdreich und als Anschlussfahnen aus dem Fundament nicht mehr zulässig ist. Stattdessen wurde nur noch Material aus Edelstahl (V4A) mit der Werkstoffnummer 1.4571 oder gleichwertig eingesetzt. Diese Festlegungen aus dem Pflichtenheft wurden im Oktober 2006 in die DIN EN 62305-3 ( VDE 0185-305-3 ) und im September 2007 in die DIN 18014 Fundamenterder übernommen.

Mitgliedschaft in der RAL – Gütegemeinschaft für Blitzschutzsysteme

Jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die Planung, Errichtung und Instandhaltung von äußeren und inneren Blitzschutzanlagen sowie Prüfungen von Blitzschutzsystemen als Hauptbetrieb betreibt, kann auf Antrag Mitglied werden. Darüber hinaus können Hersteller von Blitzschutzbauteilen durch das neue fünf Schachtel – System Mitglied werden. Informationen sind in unserer Infobroschüre 2020 enthalten und können über die Geschäftsstelle abgefragt werden.

Qualität- und Fortbildung hat höchste Priorität

Schon seit Gründung der Gütegemeinschaft muss jedes Mitglied Mitarbeiter zu Eigenprüfern schulen lassen. Deren regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen der anerkannten Schulungsstätten in Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil des Gütezeichenwesens.